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Was ist ein Lehrgang universitären Charakters?

Ein Lehrgang universitären Charakters ist eine Ausbildung, die einer Ausbildung an einer Universität gleicht. Der Lehrgang universitären Charakters wird von einer außeruniversitären Ausbildungsinstitution angeboten.

Ein Lehrgang universitären Charakters hat eine Studien- und Prüfungsordnung, die vom Bildungsministerium geprüft und verordnet wird. Prüfungs- und Studienordnung entsprechen dem Studium an einer Universität in Österreich.

Viele der Referenten sind auf Universitäten, an Akademien oder in anderen Universitätslehrgängen tätig und sie haben in ihrer Kompetenz wissenschaftliches Niveau.

Nach der Absolvierung eines Lehrganges universitären Charakters bekommt man einen staatlichen akademischen Titel verliehen.

Wo ist die Ausbildung anerkannt?

Die Lehrgänge universitären Charakters des Institutes THINKPäd® sind vom österreichischen Bildungsministerium verordnete Ausbildungen. Sie sind aber nicht nur in Österreich, sondern europaweit durch das ECTS anerkannt. Als Absolvent der Lehrgänge des Institutes THINKPäd®  bekommen Sie 90 ECTS Punkte anerkannt.

Werden die Lehrgänge berufsbegleitend abgehalten?

Die Lehrgänge universitären Charakters des Institutes THINKPäd® sind modular aufgebaut und werden in Blöcken abgehalten. Sie sind daher auf die besonderen Bedürfnisse berufstätiger Menschen abgestimmt.

 

Bekomme ich als Lehrer genügend Tage frei, damit ich den Lehrgang besuchen kann?

Der neue Lehrgang universitären Charakters Lerncoaching des Institutes THINKPäd®, der am 31.August 2005 beginnt, findet vor allem an schulfreien Tagen statt. Für das erste Semester etwa brauchen sie als Lehrer einer Fünftage-Schule keinen einzigen schulfreien Tag. Alle Wochentage, an denen der Lehrgang Lerncoaching stattfindet, sind Zwickeltage, die auf Empfehlung der Landesschulräte frei sein sollten.

 

Ist mein Lehrgangsplatz sicher, wenn ich meine Anmeldung abgeschickt habe?

Ihr Lehrgangsplatz ist sicher, wenn alle folgenden Voraussetzungen zutreffen:

Sie haben das Aufnahmeansuchen mit allen Unterlagen abgesandt, Sie haben den Lehrgangsvertrag unterschrieben und die Aufnahmegebühr in der Höhe von Euro 600,- ist auf unserem Konto eingelangt.

 

Bekomme ich die Aufnahmegebühr zurück, wenn ich nicht aufgenommen werde?

Sollten Sie nicht in den Lehrgang aufgenommen werden, weil Sie etwa keine Matura haben oder die Aufnahmekriterien nicht erfüllen, bekommen Sie die Aufnahmegebühr umgehend ohne jeden Abzug zurückerstattet.

Wenn Sie zu spät eingezahlt haben, und der Lehrgang schon voll ausgebucht ist, bekommen Sie auch die Aufnahmegebühr ohne jeden Abzug zurückerstattet.

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